Ulrich Splitt
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Erläuterungen

Erlaubnis zur Gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung:

Erlaubnis mit Stammnummer 11382; geltend seit 22. Februar 2007, ab dem 22. Februar 2012 unbefristet erteilt.
Nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7. August 1972 − BGBi. iS. 1393.
Bearbeitende Behörde: Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Düsseldorf, 40180 Düsseldorf.


Erlaubnis für den Gewerblichen Güterkraftverkehr

Erlaubnis seit 2009, aktuelle Erlaubnisnummer 4244/HE/da.
Nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) erteilt.
Bearbeitende Behörde: Regierungspräsidium Darmstadt, Güterkraftverkehr, 64283 Darmstadt.


BKrFQG

Abkürzung für Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.

Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr. Dieses Gesetz vom 14. August 2006 regelt die berufliche Qualifikation der Kraftfahrer bzw. Fernfahrer und die Weiterbildung der Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr und im Personenverkehr in Deutschland und ist eine Angleichung an EU-Recht (Richtlinie 2003/59/EG).

    Die Qualifizierung ist zudem erforderlich für Kraftfahrer, die Fahrzeuge führen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE notwendig ist und beinhaltet Schulungen mit folgendem Inhalt:
  • Sicherheitsregeln für rationelles Fahren
  • Verbrauchsoptimiertes Fahren
  • Sicherheitsausstattung
  • Ladungssicherung
  • Sozialrechtliche Rahmenbedingungen des Güterkraftverkehrs
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Gesund am Arbeitsplatz, Ergonomie
  • Richtig reagieren in Notfällen
  • Imagewirksames Verhalten
  • Marktkenntnis
  • Praktisches Fahren

ADR

ADR bedeutet „Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“.
Die Buchstaben ADR werden aus der französischen Sprache abgeleitet:
Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“.

    Das ADR regelt unter anderem
  • die Einstufung der zu transportierenden Güter als Gefahrgut und die zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen
  • Bezettelung (Kennzeichnung) und Dokumentation wie Beförderungspapier und schriftliche Weisung (Unfallmerkblatt) eines Gefahrguttransports
  • den Bau von Behältern, Tanks, Fahrzeugen für Gefahrguttransporte
  • Befreiungen von der Einhaltung der Regeln des ADR
  • multimodale Gefahrguttransporte (Straße, Zug, Schiff oder Flugzeug)
    Das ADR fordert unter anderem, dass
  • der Fahrer in vielen Fällen einen Gefahrgutführerschein besitzen muss
  • alle am Umschlag und Transport Beteiligten Sachkenntnisse über die Gefahrgutvorschriften nachweisen müssen
  • die Unternehmen, die Gefahrgüter befördern, einen Gefahrgutbeauftragten haben müssen.